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   VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861   

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VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861 (https://dejure.org/2023,18369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2023 - 20 N 20.2861 (https://dejure.org/2023,18369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2023 - 20 N 20.2861 (https://dejure.org/2023,18369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Einreise-Quarantäneverordnung war unwirksam

  • bayern.de PDF

    Infektionsschutzgesetz

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; IfSG § 32 S. 1,; EQV § 1 Abs. 1
    Absonderung von Einreisenden aus Risikogebieten wegen Corona

  • rewis.io

    Einreisequarantäne, Absonderung, Ansteckungsverdacht, Erhöhtes Infektionsrisiko, Festsetzung der Risikogebiete

Kurzfassungen/Presse (3)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Selbst die Verweisung auf Regelwerke, die von nichtstaatlichen Normungsgremien geschaffen wurden, ist nicht generell ausgeschlossen, solange für den Rechtsunterworfenen klar erkennbar ist, welche Vorschriften für ihn im Einzelnen gelten sollen (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 39).

    Für die Beantwortung der Frage, ob diese einer dynamischen Verweisung von Verfassungs wegen gezogenen rechtlichen Grenzen eingehalten wurden, kommt es neben dem Sachbereich und der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz wesentlich auf den Umfang der Verweisung an (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 42 f. m.w.N.).

    Bei einer begrenzten Bandbreite der zur Überprüfung stehenden Verweisung kann davon ausgegangen werden, dass der verweisende Verordnungsgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, so dass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 44 und vom 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 25 sowie - 5 C 8.14 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 20 B 22.29

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Absonderung wegen Ansteckungsverdacht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Stattdessen sei es bei einer Verordnung nach §§ 32 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG entscheidend, ob die abstrakt-generelle Anknüpfung an eine bestimmte Verhaltensweise oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe tatsächlich einen hinreichenden Ansteckungsverdacht zu begründen vermöge (vgl. insoweit auch BayVGH, U.v. 26.07.2022 - 20 B 22.29 und 20 B 22.30 - BeckRS 2022, 19876 Rn. 78, in Bezug auf das Verordnungsermessen).

    An dem bindenden Charakter einer Absonderungsanordnung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG ändert dieser Umstand nichts, dient diese doch auch als Grundlage für ggf. erforderliche Zwangsmittel und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 IfSG (BayVGH, U. v. 26.7.2022 - 20 B 22.29, 20 B 22.30 - BeckRS 2022, 19876).

    Ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ist dabei ausgeschlossen, weil § 30 IfSG demgegenüber lex specialis ist (BVerwG, B.v. 31.3.2022 - 1 WB 37.21 - juris Rn. 31; BayVGH, U.v. 26.7.2022 - 20 B 22.29, 20 B 22.30 - juris; vgl. auch Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 30 Rn. 23a; Kießling, IfSG, 3. Aufl. 2022, § 30 Rn. 20; Sangs in Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, § 30 Rn. 2; Poscher in Huster/Kingreen (Hrsg.), Hdb. Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 76, 104; Stach, NJW 2021, 10/11; i.E. auch Folger/Wolff, VerwArch 2023, 297/306; a.A. OVG SH, B.v. 7.4.2020 - 3 MB 13/20 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Ob gemessen daran ein Ansteckungsverdacht i. S. von § 2 Nr. 7 IfSG zu bejahen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen sowie anhand der Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betreffenden Person und über deren Empfänglichkeit für die Krankheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205).

    Bei Einreisenden aus Hochprävalenzgebieten besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit einer Infektion als bei Einreisenden aus Mittel- oder Niedrigprävalenzgebieten, was jedoch auch im Falle von SARS-CoV-2 nicht die generelle Annahme eines Ansteckungsverdachtes im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205) von Einreisenden rechtfertigt.

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Normgeber unter engen Voraussetzungen nicht nur auf eigene, sondern auch auf Regelungen anderer Normgeber verweisen darf (BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 25 und - 5 C 8.14 - juris Rn. 25).

    Bei einer begrenzten Bandbreite der zur Überprüfung stehenden Verweisung kann davon ausgegangen werden, dass der verweisende Verordnungsgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, so dass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 44 und vom 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 25 sowie - 5 C 8.14 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 8.14

    Wirksame Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Normgeber unter engen Voraussetzungen nicht nur auf eigene, sondern auch auf Regelungen anderer Normgeber verweisen darf (BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 25 und - 5 C 8.14 - juris Rn. 25).

    Bei einer begrenzten Bandbreite der zur Überprüfung stehenden Verweisung kann davon ausgegangen werden, dass der verweisende Verordnungsgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, so dass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 44 und vom 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 25 sowie - 5 C 8.14 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Darüber hinaus müssen sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass die Rechtsvorschrift unwirksam war (stRspr, vgl. BVerwG, U. v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 164 S. 131 = juris Rn. 13 und vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 19; U. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 - juris Rn 13; B. v. 28.7.2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 6 m. w. N.).

    Zudem machen die Antragsteller Beeinträchtigungen ihrer grundrechtlichen Freiheiten geltend, die ein Gewicht haben, das die nachträgliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Verordnungsregelungen rechtfertigt (BVerwG, U. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Die Bedenken des Senats hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage, die dieser in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 30 ff. auf Grundlage einer summarischen Prüfung im Eilverfahren diesbezüglich geäußert habe, könnten zerstreut werden.

    Wenn man dem entgegen mit den vorläufigen summarischen Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2020 (20 NE 20.2749 - juris Rn. 30 ff.) § 32 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG als von § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG für verdrängt hielte, hätte die angefochtene Norm gleichwohl in § 32 IfSG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ) gefunden.

  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Darüber hinaus müssen sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass die Rechtsvorschrift unwirksam war (stRspr, vgl. BVerwG, U. v. 19.2.2004 - 7 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 164 S. 131 = juris Rn. 13 und vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 19; U. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 - juris Rn 13; B. v. 28.7.2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 6 m. w. N.).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (stRspr, vgl. BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 m. w. N.; Kammerbeschlüsse v. 11.4.2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 32 ff. und vom 26.1.2021 - 2 BvR 676/20 - juris Rn. 30 f.; BVerwG, U. v. 12.11.2020 - 2 C 5.19 - BVerwGE 170, 319 Rn. 15; B. v. 28. Juli 2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 9 ff. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Hier kann der Verordnungsgeber unter Ausübung seines Verordnungsermessens bei Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 63) auch abstrakt-generelle Regelungen zur Absonderung ganzer Gruppen erlassen, soweit eine abstrakte Gefahr gegeben ist, wenn also eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt (BVerwG, U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - NVwZ 2003, 95).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
    Hier kann der Verordnungsgeber unter Ausübung seines Verordnungsermessens bei Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 63) auch abstrakt-generelle Regelungen zur Absonderung ganzer Gruppen erlassen, soweit eine abstrakte Gefahr gegeben ist, wenn also eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt (BVerwG, U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - NVwZ 2003, 95).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

  • BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22

    Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster

  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2020 - 3 MB 13/20

    Infektionsschutz - Quarantäneanordnung; Corona-Ansteckungsgefahr bei Personen,

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21

    Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.570

    Qurantäne für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten (hier: Tirol)

  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 20 NE 21.963

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Einreise-Quarantäneverordnung

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG war ausgeschlossen, weil § 30 IfSG demgegenüber lex specialis ist (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 WB 37.21 - juris Rn. 31; Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - Rn. 58 m. w. N. - jeweils juris).

    Der Auffassung des Senats stehen auch nicht die Ausführungen des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - entgegen, wonach die Rechtsbegriffe des "Ansteckungsverdachts" und des "erhöhten Infektionsrisikos" i. S. d. Infektionsschutzgesetzes auch im Fall von COVID-19 nicht deckungsgleich seien und die Schwelle des "erhöhten Infektionsrisikos" grundsätzlich eher erreicht sei.

    Darüber hinaus ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - wie bereits dargelegt (s. oben Nr. 2 lit. d. aa. (2)) - für die Annahme des Vorliegens des Ansteckungsverdachts nach § 30 Abs. 1 IfSG auch im Falle der individuellen Prüfung nicht erforderlich, dass der Betroffene tatsächlich Kontakt zu einer infizierten Person oder einem mit Erregern besiedelten Gegenstand hatte (a. A. Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - juris Rn. 71).

    Soweit der Bundesregierung durch die Änderung des § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG aufgrund des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Epilage-Fortgeltungsgesetz) vom 29. März 2021, BGBl. I S. 370 nunmehr - sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat - die Befugnis eingeräumt wurde, durch Rechtsverordnung eine Absonderungspflicht an die Einreise aus einem Risikogebiet zu knüpfen, bedeutet dies ebenfalls nicht zwingend, dass der Ansteckungsverdacht je nach Krankheit nicht auch ohne Weiteres durch die Einstufung als Risikogebiet im Sinne von § 2 Nr. 17 IfSG beschrieben werden kann (a. A.: Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - Rn. 71 und Beschluss vom 14. April. 2021 - 20 NE 21.850 - juris Rn. 7 - jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

    Unerheblich ist es schließlich, dass der Antragsteller im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich nicht verreist ist, denn eine Rechtsbeeinträchtigung kann auch dann vorliegen, wenn wegen einer drohenden Absonderungspflicht von einer Reise abgesehen wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 2.8.2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 40).

    Sie kann nicht allein auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden, weil § 30 IfSG demgegenüber lex specialis ist (BVerwG, Beschl. v. 31.3.2022 - 1 WB 37.21 -, juris Rn. 31; BayVGH, Urt. v. 2.8.2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 55 ff.; Urt. v. 26.7.2022 - 20 B 22.29, 20 B 22.30 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 5.5.2021 - 3 EN 251/21 -, juris Rn. 78; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2020 - 20 NE 20.2749 -, juris Rn. 32 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 5.6.2020 - 13 B 776/20.NE -, juris Rn. 25 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 11.5.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 33; vgl. auch Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 30 Rn. 23a; Kießling, IfSG, 3. Aufl. 2022, § 30 Rn. 20; Sangs in Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, § 30 Rn. 2; Poscher in Huster/Kingreen (Hrsg.), Hdb. Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 76, 104; Stach, NJW 2021, 10/11; i.E. auch Folger/Wolff, VerwArch 2023, 297/306; a.A. OVG SH, Beschl. v. 7.4.2020 - 3 MB 13/20 -, juris Rn. 10).

    Ist dem Normgeber unter diesen Voraussetzungen sogar eine dynamische Verweisung auf Rechtsnormen eines anderen Normgebers nicht verwehrt, hat dies erst Recht für die hier im Streit stehende dynamische Bezugnahme auf die allein nach fachlichen Kriterien erfolgende Einstufung und Ausweisung von Risikogebieten zu gelten, unabhängig davon, welchen Rechtscharakter sie hat (für einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung: BayVGH, Urt. v. 2.8.2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 89; sonst offen gelassen).

    Insbesondere normierte § 2 Nr. 17 IfSG a.F. für die genannten Bundesbehörden ausdrücklich die Befugnis zur Feststellung von Risikogebieten (anders insoweit der Sachverhalt, der dem Urteil des BayVGH vom 2.8.2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 83 ff., zugrunde lag); rechtliche Bedenken gegen diese Norm, insbesondere die durch sie eröffneten Wertungen hat der Senat angesichts des bei der Festlegung von Risikogebieten gegebenen hochkomplexen, fachlichen und politischen Entscheidungsprozesses nicht.

    Auch wenn die Schwelle des erhöhten Infektionsrisikos i.S.d. § 2 Nr. 17 IfSG a.F. möglicherweise nicht bei jeder Erkrankung mit der Schwelle für einen Ansteckungsverdacht i.S.d. § 2 Nr. 7 IfSG gleichzusetzen ist, führte jedenfalls die konkrete Ausweisung der SARS-CoV-2-Risikogebiete im maßgeblichen Zeitraum dazu, dass Reiserückkehrer als Ansteckungsverdächtige i.S.d. § 2 Nr. 17 IfSG a.F. anzusehen waren (a.A. BayVGH, Urt. v. 2.8.2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 62 ff., der annimmt, dass die in § 2 Nr. 17 IfSG a.F. normierte Schwelle des erhöhten Infektionsrisikos stets niedriger sei, als die des Ansteckungsverdachts).

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